Jeder Besitzer eines motorisierten Kraftfahrzeuges ist in Belgien gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Versichert sind Sach- und Personenschäden, die Dritten während der Fahrt mit dem im Vertrag genannten Fahrzeug zugefügt werden. Da das Gesetz den Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Folgen eines Personenschadens, den ein schwacher Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall erleidet, an dem das versicherte Fahrzeug beteiligt ist. Die Insassen des versicherten Fahrzeuges zählen ebenfalls zu den schwachen Verkehrsteilnehmern, sowie Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Kaskoversicherung ist eine optionale Versicherung, welche Ihnen ermöglicht, Ihr Fahrzeug, je nach gewähltem Paket, gegen bestimmte Schäden abzusichern.
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man unter folgenden 2 Formeln:
Das Verkehrsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich daher bei Schadensfällen, Verkehrsverstößen oder Streitigkeiten auf einen starken Partner, der weiß, worauf es ankommt. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert und kann sehr sinnvoll sein.
Diese Versicherung unterstützt Sie im Falle eines Streitfalls infolge eines Verkehrsunfalls, damit Sie Ihre Rechte als Kläger oder Beklagter geltend machen können. Sie übernimmt die durch den Streitfall aufkommenden Kosten, wie die Anwalts- und Expertenkosten, sowie die Gerichts- und Prozesskosten.
Mehr Informationen über die Rechtsschutzversicherung finden sie hier.
Obwohl die Insassen im Fahrzeug durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, ist der für einen Schadensfall verantwortliche Fahrer grundsätzlich nicht gegen die Schäden versichert, die er bei diesem Unfall erleiden könnte.
Eine Fahrerunfallversicherung ermöglicht, nach Intervention der Krankenkasse, die Entschädigung aller durch diesen Unfall verursachten Kosten innerhalb der vertraglichen Grenzen, sowie:
Was passiert, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Auto in Belgien oder im Ausland haben? Ohne Beistandsversicherung sind Sie es, der die Organisation des Abschleppens und der damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
Was beinhaltet die Beistandsversicherung?
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten:
Diese Deckungen sind in Belgien und/oder im Ausland gültig, je nach Versicherungsgesellschaft und gewählter Formel.
Die Versicherungsgesellschaften sehen größtenteils automatisch eine Beistandsleistung in der Haftpflichtversicherung vor, welche die Kosten und die Organisation des Abschleppens infolge eines Unfalls in Belgien übernimmt.
Mehr Informationen zum Beistand und Reiseversicherung finden Sie hier.
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